Unternehmen schaffen Chancen für Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen und leisten somit auch eine soziale Verantwortung. Dennoch wirft der besondere Kündigungsschutz bei vielen zu Beginn relevante Fragen auf. Das NEBA Betriebsservice kennt diese Vorbehalte und klärt dazu auf, denn berufliche Inklusion soll nicht an rechtlichen Themen scheitern.
Wann gilt tatsächlich ein besonderer Kündigungsschutz?
Grundsätzlich hat nicht jede*r Arbeitnehmer*in mit einer Behinderung einen besonderen Kündigungsschutz.
A) Um überhaupt in den Kündigungsschutz zu kommen, muss die Person zum Kreis der begünstigen Behinderten zählen. Das heißt, es muss eine Feststellung mittels Bescheid vorliegen, damit ein erhöhter Kündigungsschutz nach § 8 BEinstG zum Tragen kommt.
B) Der erhöhte Kündigungsschutz gilt nicht während der ersten 4 Jahre eines ab 1.1.2011 neu begründeten Arbeitsverhältnisses mit einem/einer begünstigten Behinderten.
C) Weiter gilt er auch nicht während der ersten sechs Monate eines ab 1.1.2011 neu begründeten Arbeitsverhältnisses, wenn während des Arbeitsverhältnisses um die Feststellung mittels Bescheid angesucht und gewährt wird.
(Ausnahme für die Punkte B und C sind ein Arbeitsunfall bzw. ein Arbeitsplatzwechsel im Unternehmen)
Was passiert, wenn es zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in nicht mehr funktioniert?
Für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Mitarbeiter*innen-Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Zeitablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder Entlassung gelten für begünstigte Behinderte keine gesonderten Bestimmungen.
Und wenn keiner dieser Kündigungsgründe vorliegt? Sollte keiner dieser Kündigungsgründe vorliegen, kann das NEBA Betriebsservice, das vom Sozialministeriumservice für Unternehmen installiert wurde, zu diesem Thema eine lösungsorientierte Erstberatung anbieten. Kostenfrei und unverbindlich für Ihre individuellen Fragestellungen rund um Förderungen, rechtliche Rahmenbedingungen und Aufklärung über die Unterstützungsleistung durch NEBA (Netzwerk berufliche Assistenz) mit dem Ziel, eine passende Lösung zu finden, um eine beiderseitige und zufriedenstellende Weiterbeschäftigung zu ermöglichen!
NEBA ist eine Initiative des Sozialministeriumservice.
Gefördert von: Sozialministeriumservice