Menschen mit Behinderung haben es beim Zugang zum Arbeitsmarkt nicht leicht. Ihnen werden manchmal Vorurteile entgegengebracht und es fehlt an barrierefreien Arbeitsplätzen. Die Mittel aus dem Ausgleichstaxfond fließen widmungsgebunden an Menschen mit Behinderung und deren Arbeitgeber*innen zur beruflichen und sozialen Rehabilitation und Integration. Daher ist die Ausgleichstaxe keinesfalls als Strafe zu verstehen, sondern gleicht den Mehraufwand aus, den Betriebe haben, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Die Ausgleichstaxe wird dann vorgeschrieben, wenn im vergangenen Kalenderjahr keine begünstigt behinderte Menschen in Ihrem Unternehmen beschäftigt waren. Die Höhe dieser Ausgleichszahlung ist nach Größe der Unternehmen gestaffelt.
Mit den Einnahmen aus der Ausgleichstaxe für Unternehmen werden auch soziale Projekte und Programme gefördert und benachteiligte Gruppen unterstützt. So werden z.B. Ausbildungsprogramme für benachteiligte Jugendliche vorangetrieben, barrierefreie Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen gefördert und Maßnahmen für mehr Geschlechtergleichstellung in der Arbeitswelt umgesetzt.
Was können Sie tun?
Gestalten Sie unsere inklusive Zukunft aktiv mit! Bunte und vielfältige Teams sind kein nice-to-have, sondern ein echter Mehrwert. Das NEBA-Betriebsservice begleitet Sie auf Ihrem Weg zu einer gelungenen betrieblichen Inklusion, von der alle profitieren. Auch für Ihre Fragen zu rechtlichen Rahmenbindungen steht Ihnen das NEBA-Betriebsservice als erste Anlaufstelle gerne zur Verfügung.
Das NEBA-Betriebsservice steht für ein umfangreiches Serviceangebot unabhängig von Betriebsgröße, Branche oder ob es sich um öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen handelt. Der große Vorteil ist, dass Information, Beratung und Koordination aus einer Hand erfolgt. Die NEBA (Netzwerk Berufliche Assistenz) Leistungen sind eine Initiative des Sozialministeriumservice.
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