Die Evaluierung psychischer Belastungen ist durch eine Novelle im AschG seit 2013 verpflichtend ab einer*einem Mitarbeiter*in durchzuführen. Die Frage lautet: „Stellt ein Arbeitsplatz, unabhängig von der Person, ein Risiko für die psychische Gesundheit dar?“ Ziel ist, Belastungen zu identifizieren und diese durch entsprechende Maßnahmen abzubauen.
Eine auf Ihren Betrieb zugeschnittene Umsetzung liefert Ihnen weit mehr als die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. Maßnahmen in diesen Bereichen haben eine hohe Wirkung auf die Gesundheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter*innen. Sie verursachen in den meisten Fällen keine bzw. nur geringe Investitionskosten.
Der Evaluierungsprozess wird mit der Geschäftsführung bzw. einer Steuergruppe geplant.
Am Beginn liefert eine passgenaue Analyse mit anerkannten Instrumenten klare Ansatzpunkte für Verbesserungen. Vier Themenbereiche müssen in die Evaluierung miteinbezogen werden, und zwar:
Mitarbeiter*innen werden in die Ableitung von Maßnahmen miteinbezogen, mit dem Ziel passende und praktikable Lösungen und Entlastungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Wesentlich für den Erfolg ist, dass die konsequente Umsetzung der Maßnahmen und deren Wirksamkeit laufend überprüft und angepasst wird.
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