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Gehaltssystem

Ein transparentes und faires Gehaltssystem entwickeln

Jetzt die Weichen für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz stellen

 

Kennen Sie die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz?

Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz ist seit Juni 2023 in Kraft und bis Juni 2026 in österreichisches Recht umzusetzen. Die erste Gender Pay Gap-Berichterstattung ist erstmals im Juni 2027 verpflichtend einzureichen. 1

 

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen jährlich der zuständigen nationalen Behörde über den Gender Pay Gap in ihrer Organisation Bericht erstatten. Für Unternehmen ab 100 Beschäftigten gilt eine dreijährige Berichterstattung. Für kleinere Unternehmen mit unter 100 Beschäftigten besteht keine Pflicht zur Berichterstattung – sie können sich jedoch freiwillig beteiligen und damit ein starkes Signal für Gleichstellung setzen.

Wenn der Gender Pay Gap mehr als 5 % beträgt und nicht objektiv erklärbar ist, sind konkrete Maßnahmen zur Verringerung zu setzen.

 

Fragen Sie sich, welchen Nutzen Sie daraus ziehen? Dann lesen Sie weiter:

 

 

 

Transparenz im betrieblichen Alltag gestalten.

 

Wir unterstützen Sie dabei, ein faires und diskriminierungsfreies Gehaltssystem zu entwickeln – mit einem klaren Fokus auf geschlechtsneutrale Bewertung und Gender Bias Sensibilität.

Denn laut Statistik Austria ist nur rund ein Drittel des Gender Pay Gaps erklärbar, zwei Drittel bleiben unerklärt. 2

Wahrscheinliche Gründe sind: (unbewusste) Stereotypen und Rollenerwartungen sowie Entscheidungsprozesse führen dazu, die Leistungen von Frauen systematisch zu unterschätzen.  

 

Unser Ansatz: ganzheitlich und praxisnah

 

Unser Beratungsansatz zeichnet sich deutlich durch den konsequenten Fokus auf Anti-Bias-Prinzipien aus:

  • Wir analysieren nicht nur Daten, sondern beleuchten auch kulturelle und strukturelle Faktoren.
  • Wir arbeiten mit geschlechtsneutralen Arbeitsbewertungsverfahren auf Basis der vier EU-Kriterien: Kompetenzen, Belastungen, Arbeitsbedingungen und Verantwortung.
  • Wir gestalten mit Ihnen Jobprofile, Karrierestufen und Gehaltsbänder
  • Wir evaluieren Bonus- und Prämiensysteme, damit alle Mitarbeiter*innen gleiche Chancen haben.
  • Wir begleiten Sie bei der internen Kommunikation, sensibilisieren Führungskräfte und verankern Gleichstellung als Teil Ihrer Arbeitgebermarke.

 

 

 

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit lohnt sich mehrfach:

 

  1. Transparenz und Fairness steigern Ihre Attraktivität als Arbeitgeber*in und Sie nutzen 100 Prozent des Arbeitskräftepotenzials.
  2. Motivation und Produktivität Ihrer Mitarbeiter*innen verbessern sich, wenn Karriere- und Einkommensprozesse nachvollziehbar und fair sind.
  3. Klare und objektive Kriterien entlasten Führungskräfte, geben Orientierung und beugen Konflikten vor.
  4. Compliance: Sie reduzieren das Risiko arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung und vermeiden Sanktionen.

 

 

 

Wir von bab unterstützen Sie – passgenau und praxisorientiert:

 

 

  • Analyse Ihres Gender Pay Gaps
    Die Auswertung Ihrer Entgeltdaten zeigt Gaps auf aus der Ursachen und Ansatzpunkte abgeleitet werden.
  • Entwicklung eines objektiven Arbeitsbewertungssystems
    Wir erstellen mit Ihnen eine Systematik, für die Struktur gleicher und gleichwertiger Funktionen/Jobs/Rollen.
  • Überprüfung Ihrer Einkommensentwicklung
    Wir analysieren bestehende Vergütungsprozesse und definieren objektive Kriterien für die Gehaltsfestsetzung und Erhöhung.
  • Bewertung von Leistung fair gestalten
    Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer nachvollziehbaren und objektiven Leistungsbewertung.
  • Wir helfen dabei, die Veränderungen gut zu vermitteln und holen Ihre Führungskräfte mit an Bord.

 

Gerne beraten wir Sie, wie Sie Ihr Unternehmen jetzt zukunftssicher und fair aufstellen

 

 

 

1 RICHTLINIE (EU) 2023/970 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen

 

2 Statistik Austria: Pressemitteilung: 13 284-050/24 Frauen verdienten 2022 brutto pro Stunde um 18,4 % weniger als Männer

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