Kennen Sie die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz?
Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz ist seit Juni 2023 in Kraft und bis Juni 2026 in österreichisches Recht umzusetzen. Die erste Gender Pay Gap-Berichterstattung ist erstmals im Juni 2027 verpflichtend einzureichen. 1
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen jährlich der zuständigen nationalen Behörde über den Gender Pay Gap in ihrer Organisation Bericht erstatten. Für Unternehmen ab 100 Beschäftigten gilt eine dreijährige Berichterstattung. Für kleinere Unternehmen mit unter 100 Beschäftigten besteht keine Pflicht zur Berichterstattung – sie können sich jedoch freiwillig beteiligen und damit ein starkes Signal für Gleichstellung setzen.
Wenn der Gender Pay Gap mehr als 5 % beträgt und nicht objektiv erklärbar ist, sind konkrete Maßnahmen zur Verringerung zu setzen.
Fragen Sie sich, welchen Nutzen Sie daraus ziehen? Dann lesen Sie weiter:
Wir unterstützen Sie dabei, ein faires und diskriminierungsfreies Gehaltssystem zu entwickeln – mit einem klaren Fokus auf geschlechtsneutrale Bewertung und Gender Bias Sensibilität.
Denn laut Statistik Austria ist nur rund ein Drittel des Gender Pay Gaps erklärbar, zwei Drittel bleiben unerklärt. 2
Wahrscheinliche Gründe sind: (unbewusste) Stereotypen und Rollenerwartungen sowie Entscheidungsprozesse führen dazu, die Leistungen von Frauen systematisch zu unterschätzen.
Unser Ansatz: ganzheitlich und praxisnah
Unser Beratungsansatz zeichnet sich deutlich durch den konsequenten Fokus auf Anti-Bias-Prinzipien aus:
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1 RICHTLINIE (EU) 2023/970 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen
2 Statistik Austria: Pressemitteilung: 13 284-050/24 Frauen verdienten 2022 brutto pro Stunde um 18,4 % weniger als Männer