Beginnen wir mit den rechtlichen Rahmenbedingungen:
Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz ist im Juni 2023 in Kraft getreten und bis spätestens 7. Juni 2026 in österreichisches Recht umzusetzen. Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten müssen künftig regelmäßig Bericht über das geschlechtsspezifische Lohngefälle erstatten – erstmalig für das Jahr 2026, mit Abgabe im Jahr 2027.
Auch wenn manche Vorgaben noch konkretisiert werden, ist klar: Die Anforderungen sind umfangreich und wir empfehlen Unternehmen, sich schon jetzt mit der Richtlinie zu beschäftigen, das spart später Zeit, Aufwand und minimiert Unsicherheiten.
Was regelt die Richtlinie konkret? – Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Das Ziel der Richtlinie ist es, den Grundsatz sicherzustellen, dass gleiche oder gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht gleich bezahlt wird – transparent, nachvollziehbar und durchsetzbar.
Welche wesentlichen Neuerungen kommen auf Unternehmen zu?
Warum sollen Sie sich schon jetzt vorbereiten?
Die Antwort liegt auf der Hand: Wer 2026 berichten will, braucht bereits im Vorfeld eine klare Systematik, z.B. Arbeitswelten/Job Familien, Job Levels/Grades, Kennzahlen. Also nutzen Sie noch dieses Jahr, um Ihr HR- Reporting für 2026 anzupassen.
Und zum Schluss noch drei hilfreiche Gründe, warum Sie rasch die Weichen für gleicher Lohn und gleiche Arbeit stellen sollen:
Fazit: Starten Sie jetzt – und sichern Sie sich Vorteile.
Verschaffen sich einen Vorsprung – bei der Compliance, der Mitarbeiterbindung und im Employer Branding. Gleichstellung im Unternehmen ist nicht nur rechtlich verpflichtend, sondern auch ein klarer Wettbewerbsfaktor.
Wir können Sie hier Schritt für Schritt begleiten, wie finden Sie hier.
Wie ein Unternehmen in einer männerdominierten Branche ein transparentes Gehaltssystem entwickelt und dabei auch das Reporting für die EU-Richtlinie aufsetzt, lesen Sie hier.
Quellen:
RICHTLINIE (EU) 2023/970 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen